Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt.
Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.
Stand: 28. September 2016
Dr. Lohner STEUERRECHT
Richard-Wagner-Straße 5
78333 Stockach
Telefon +49 (0)7771 87 88-0
Telefax +49 (0)7771 87 88-22
Email stockach@lorbes.de
Montag bis Donnerstag:
08.00 – 17.00 Uhr
Unsere Kanzlei liegt in der Nähe von Amtsgericht und Rathaus. Am Amtsgericht biegen Sie ein Richtung Rathaus, dann folgen Sie der ersten Abzweigung rechts in die Richard-Wagner-Strasse. Ca. 500 m den Berg hoch liegt unsere Kanzlei auf der linken Seite. Hier stehen für unsere Besucher Stellplätze direkt vor dem Kanzleigebäude zur Verfügung.